- Radweg
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Rad|weg ['ra:tve:k], der; -[e]s, -e:meist neben einer Straße, Fahrbahn laufender, schmaler Fahrweg für Radfahrer:auf dem Radweg fuhren viele Radfahrer.* * *
Rad|weg 〈m. 1〉 = Radfahrweg* * *
Rad|weg, der:* * *
Radweg,durch Zeichen 237 StVO gekennzeichneter Sonderweg für Radfahrer mit Benutzungsverbot für andere Verkehrsteilnehmer; kann farbig markiert auf der Kfz-Fahrbahn oder baulich abgesetzt sein. Man unterscheidet 1) den getrennten Rad- und Fußweg, 2) den gemeinsamen Fuß- und Radweg, 3) den baulich abgesetzten Radweg, 4) den Radfahrstreifen auf der Fahrbahn und 5) die Fahrradstraße mit Vorfahrt für den Radverkehr. Eine Sonderform ist die Radspur auf der Fahrbahn (Angebotsstreifen).In letzter Zeit haben Verkehrsverbände wie v. a. der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club e. V. (ADFC) und der Verkehrsclub Deutschland e. V. (VCD) wegen der wachsenden Bedeutung des Fahrrads als Verkehrsmittel das forcierte Anlegen von Radwegen sowie deren (auch überregionale) Verknüpfung zu einem Radwegenetz gefordert.Weitere Maßnahmen sind z. B. die Schaffung von verkehrsberuhigten Zonen und das Radfahren entgegen der Einbahnstraße (ist erlaubt, wenn durch ein Zusatzschild angezeigt).Radverkehr u. Verkehrsberuhigung, bearb. v. D. Hezel (41995);Radverkehr u. Verkehrssicherheit, bearb. v. D. Hezel: (41995).* * *
Rad|weg, der: meist neben einer Straße, Fahrbahn laufender, schmaler Fahrweg für ↑Radfahrer (1).
Universal-Lexikon. 2012.